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Wie funktioniert das mit der Elternzeit und dem Elterngeld?

by Redaktion
Elternzeit: Zuhause bleiben und sich um das Neugeborene Kind kümmern (© Patrizia Tilly / Fotolia)

Clemens lässt sich auf den Küchenstuhl sinken, blättert in der Zeitung und nippt an seinem Espresso. Auf diese Stunde am Nachmittag freut er sich den ganzen Tag. Sie gehört ihm ganz allein. Dann nämlich hält seine Tochter Kara ihren Mittagsschlaf. Meistens jedenfalls. Heute kommt Clemens allerdings nicht dazu, sich seine wohlverdiente tägliche Auszeit zu nehmen. Kara quengelt vor sich hin. „Vielleicht ist ihr langweilig“, vermutet Clemens. „Oder sie hat Hunger. Oder aber die Windel ist voll.“ Nach einer halben Stunde holt Clemens sie aus ihrem Bettchen. Kara kräht vor Vergnügen. Er trägt seine Tochter in die Küche, öffnet ein Gläschen und beginnt, sie zu füttern. Kara ist zufrieden. Und Papa auch.

Clemens hat Routine. Seit 11 Monaten ist er Vollzeit-Vater. Sonja, seine Frau, ist Lektoratsassistentin in einem Verlag. Zwei Monate nach Karas Geburt ging sie wieder zur Arbeit und Clemens übernahm daheim das Kommando. Die Elternzeit macht‘s möglich.

Immer mehr Männer in Deutschland kehren ihrem Job eine Zeitlang den Rücken und kümmern sich dank Elternzeit und Elterngeld um ihren Nachwuchs. Trotzdem ist Clemens eine Ausnahme. Die meisten Väter bleiben nur zwei Monate zuhause, während die Mütter eine längere Babypause einlegen.

Elternzeit und Elterngeld: Höhe des Elterngeldes im Durchschnitt (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt)
Höhe des Elterngeldes im Durchschnitt (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt)

Was genau bedeutet Elternzeit?

Wenn das Baby da ist, möchten sich die Eltern intensiv um den Nachwuchs kümmern. Doch Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Vater Staat weiß um dieses Problem. Darum unterstützt er junge Familien mit Elternzeit und Elterngeld. Allerdings kennen viele Eltern ihre Rechtsansprüche nicht. Vielen fällt es schon schwer, zwischen Elternzeit und Elterngeld zu unterscheiden. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass an den Sozialleistungen immer wieder herumgebastelt wird und neue Begriffe entstehen. Das macht die Sache etwas unübersichtlich.

Generell gilt: Wenn ein Kind geboren wird, haben berufstätige Eltern das Recht auf Elternzeit. Damit sie sich in Ruhe um ihren Nachwuchs kümmern können, werden sie von ihrer Arbeit freigestellt. Allerdings erhalten sie in dieser Zeit kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Aber sie müssen nicht um ihre Arbeitsstelle fürchten, denn während der Babypause darf ihnen normalerweise nicht gekündigt werden. Ein Anspruch auf den früheren Job ist mit der Elternzeit jedoch nicht verbunden. Garantiert wird lediglich ein vergleichbarer Arbeitsplatz. Clemens muss sich da keine Gedanken machen. Er ist Gymnasiallehrer für Mathematik und Physik. Er freut sich schon auf die Rückkehr in die Schule. Während seiner Elternzeit hat er seine Kolleginnen und Kollegen regelmäßig besucht. Trotzdem empfindet er die intensive Zeit mit seinem Kind als Bereicherung. „Keine Minute davon möchte ich missen“, sagt er, während er Kara mit geübter Hand eine frische Windel anlegt.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes dürfen Väter und Mütter Elternzeit nehmen. Sie kann im Grunde ziemlich flexibel gestaltet werden. Ob ein Partner allein in Elternzeit geht oder ob sich Vater und Mutter bei der Betreuung des Kindes abwechseln – das muss jedes Paar für sich allein entscheiden. Selbstverständlich dürfen auch beide Eltern gemeinsam eine berufliche Pause einlegen und sich volle drei Jahre lang nur um ihren Nachwuchs kümmern, wenn sie es sich denn finanziell leisten können. Und auch das ist möglich: Väter und Mütter dürfen ein Jahr ihrer Elternzeit aufheben und noch bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes nachholen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber allerdings einverstanden sein.

Auch eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist denkbar. Dies gilt allerdings nur für Betriebe mit mindestens 15 Beschäftigten. Väter oder Mütter, die sich für dieses Modell entscheiden, müssen allerdings seit mindestens einem halben Jahr in dem betreffenden Unternehmen angestellt sein. Für den Umfang der Teilzeittätigkeit gibt es klare Richtlinien: Mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche sind erlaubt. Die Teilzeit gilt für mindestens zwei Monate.

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Mehr Informationen

Ohne Antrag keine Elternzeit

Mütter und Väter, die in den Genuss der Elternzeit kommen möchten, müssen ihren Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit informieren. Und zwar schriftlich. Frauen sollten dabei das Ende der Mutterschutzfrist beachten. Das heißt: Spätestens in der ersten Lebenswoche des Kindes müssen sie die Elternzeit anmelden.

Väter, die unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes eine Babypause einlegen wollen, müssen bis spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin ihren Arbeitgeber informieren. In ihrem Antrag teilen sie dem Chef verbindlich mit, wann und wie lange sie in Elternzeit gehen wollen. Wer auf Teilzeitbasis weiter arbeiten möchte, muss die Details in diesem Schreiben ebenfalls festhalten. Am besten lässt man sich den Antrag schriftlich bestätigen, denn auch hier gilt: Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. Mindestens acht Wochen vor Ablauf des zweiten Elternzeit-Jahres muss der Arbeitgeber wissen, wie das dritte und letzte Jahr gestaltet werden soll.

Was ist Elterngeld?

Ein Kind stellt das Leben seiner Eltern ganz schön auf den Kopf. Alles dreht sich nun nur noch um den Nachwuchs. Und das ist gut so. Wer sich um sein Kind kümmert, muss aber beruflich kürzer treten und hat dadurch finanzielle Nachteile. Als Ausgleich für den Verdienstausfall gibt es das Elterngeld. Selbst Mütter und Väter, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbslos waren, haben Anspruch auf Elterngeld. Denn die Jobsuche ist unter den veränderten Lebensumständen erst recht erschwert.

Elternzeit und Elterngeld: Wie viel zahlt der Staat – und an wen?

Das Elterngeld beträgt etwa zwei Drittel des Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate. Wer ein hohes Einkommen hat, erhält den Höchstbetrag von 1800 Euro. Hausfrauen, Studenten, Auszubildende, Geringverdiener und Erwerbslose bekommen lediglich den Mindestbetrag von 300 Euro. Auch Beamten und Selbstständigen steht die staatliche Leistung zu. Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Elterngeld mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Gleiches gilt für das Mutterschaftsgeld. Und wer während der Elternzeit auf Teilzeitbasis weiterarbeitet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er einen Teil seines Elterngeldanspruchs einbüßt.

Elterngeld: Durchschnittliche Höhe der Bezüge nach Bundesländern und vorheriger Erwerbstätigkeit (ja/nein) - Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt
Elterngeld: Durchschnittliche Höhe der Bezüge nach Bundesländern und vorheriger Erwerbstätigkeit (ja/nein) – Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt

Wie lange können Väter und Mütter Elterngeld beziehen?

Allerdings wird das Elterngeld nicht für die vollen drei Jahre der Elternzeit bezahlt, sondern nur bis zu zwölf Monaten, wenn ein Elternteil zuhause bleibt. Wenn auch der Partner Elternzeit beansprucht, wird die Unterstützung für 14 Monate gewährt.

Die so genannten „Partnermonate“ kann sich das Paar frei aufteilen. Theoretisch können auch beide Eltern zusammen sieben Monate zuhause bleiben und sich das Elterngeld gleichzeitig auszahlen lassen. Das bedeutet aber, dass die verfügbaren 14 Monatsbeträge schon nach der Hälfte der Zeit verbraucht sind, da das Gesamtbudget gleich bleibt. In der Praxis sieht es aber meistens so aus, dass die Mütter zwölf Monate beantragen und die Väter für zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Alleinerziehende erhalten übrigens in der Regel aufgrund des fehlenden Partners ebenfalls 14 Monate Elterngeld.

Der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen haben, schwankt sehr stark zwischen den Bundesländern. (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt)
Der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen haben, schwankt sehr stark zwischen den Bundesländern. (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt)
Geburtenzahlen und Ausgaben für Elterngeld von 2007-2010 (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Finanzen)
Geburtenzahlen und Ausgaben für Elterngeld von 2007-2010 (Quelle: STATISTA / Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Finanzen)

Wie kommen Eltern zu ihrem Geld?

Von nichts kommt nichts. Das gilt auch für das Elterngeld. Auch diese staatliche Leistung muss erst einmal angefordert werden, damit Vater Staat den Geldhahn aufdreht. Das kann allerdings erst dann geschehen, wenn der Nachwuchs auf der Welt ist. Den Antrag erhalten Väter und Mütter bei den zuständigen Elterngeldstellen. Dort muss das Formular innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Wo die Elterngeldstellen zu finden sind, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einen Wegweiser durch den Behörden-Dschungel gibt es hier: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html. Manche Bundesländer bieten auch Online-Anträge für das Elterngeld an.

Und was ist mit Elterngeld Plus?

Ab 2015 soll das so genannte „Elterngeld Plus“ in Kraft treten. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, werden damit grundlegende Reformen bei Elternzeit und Elterngeld eingeführt. Wir halten Sie rechtzeitig auf dem Laufenden. Soviel aber schon vorweg: Künftig können Eltern bis zu zwei Jahre aufsparen und bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen. Anders als bisher muss der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht mehr zustimmen. Das neue Elterngeld Plus soll es den Eltern ermöglichen, Familie und Beruf gemeinsam und flexibler zu managen als bisher. So soll es möglich sein, künftig bis zu 28 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn sich die Eltern entschließen, in Teilzeit zu arbeiten. Und das ohne die bisher üblichen Einbußen. Einen Bonus von weiteren vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten erhalten Paare, die während der gemeinsamen Elternzeit gleichzeitig Teilzeit arbeiten.

Clemens und Sonja haben schon darüber nachgedacht. Sie möchten beide ein zweites Kind. „Schließlich soll Kara nicht allein aufwachsen“, lacht Clemens.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit finden Sie unter diesem Link:
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html

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