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U-Untersuchungen: Vorsorge für das Kind

by Redaktion
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U-Untersuchungen sind wichtig, um überprüfen zu können, ob sich ein Kind gesund entwickelt.  für eine gesunde körperliche Entwicklung des Kindes. Die erste U-Untersuchung wird schon direkt nach  der Geburt durchgeführt, die letzte zum Beginn des sechsten Lebensjahres. In dieser Zeit finden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen statt.

Auf diese Weise sollen physische und psychische Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Die einzelnen Termine werden dabei in dem sogenannten „Gelben Heft“ oder dem „U-Heft“) eingetragen.

Besonders wichtig ist, dass die vorgegebenen Termine innerhalb der jeweiligen Zeitspanne wahrgenommen werden. Viele Kinderärzte unterstützen die Eltern in ihrer Planung, indem sie beispielsweise an die Vereinbarung der Termine erinnern oder direkt einen Aufkleber mit U-Kürzeln und dem dazugehörigen Alter in dem Heft fixieren.

Warum sind U-Untersuchungen so wichtig?

Im Rahmen der jeweiligen Untersuchungen werden Kinder auf Krankheiten und etwaige Entwicklungsstörungen untersucht. Auf diese Weise können Beschwerden im Idealfall früh erkannt und dementsprechend behandelt werden.  

Für die Eltern bieten die U-Untersuchungen dementsprechend Sicherheit in Bezug auf die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes. Bei vielen Terminen werden zudem noch wissenswerte Informationen zu Themen, wie zum Beispiel Stillen, Ernährung und Bewegung, vermittelt.

Allein schon aufgrund der Tatsache, dass es auf Basis der entsprechenden Check Ups möglich ist, Krankheiten früh zu erkennen, legen Ärzte und Krankenkassen großen Wert darauf, dass die entsprechenden Termine akribisch eingehalten werden. Wer die U-Untersuchungen nicht wahrnimmt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

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Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die einzelnen U-Untersuchungen werden von jeder Krankenkasse komplett übernommen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Untersuchungen im entsprechenden Kindesalter durchgeführt werden. Die Krankenkasse kann bei einer zu spät durchgeführten Untersuchung die Kostenübernahme ablehnen.

Wer einen Termin versäumt hat und sich komplett außerhalb des Zeitfensters befindet, sollte sich bei der jeweiligen  Krankenkasse erkundigen, wie weiter verfahren werden soll.

Das Kinderuntersuchungsheft („U-Heft“)

Das Kinderuntersuchungsheft wird den Eltern nach der Geburt des Kindes übergeben. Aufgrund der markanten Farbe das Heft auch umgangssprachlich „gelbes Heft“ genannt. Alle U-Untersuchungen werden beim Kinderarzt durchgeführt.

Ab der U4- Untersuchung braucht es zur Dokumentation nicht nur das U-Heft, sondern auch den Impfpass. Denn: Ab diesem Zeitpunkt wird in der Regel auch geimpft.

Die U-Untersuchungen in einer knappen Übersicht

Die erste U-Untersuchung findet direkt nach der Geburt statt und wird noch im Krankenhaus vorgenommen. Auf sie folgen noch neun weitere U-Untersuchungen. Anbei ein kurzer Überblick darüber, welche Untersuchungen zu den einzelnen Terminen im Fokus stehen.

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U1-Untersuchung (nach der Geburt)

Die erste U-Untersuchung wird von der Hebamme, einer Krankenschwester oder direkt vom Arzt/ von der Ärztin durchgeführt. Salopp ausgedrückt, geht es hier zunächst darum, zu überprüfen, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat. Hierfür werden verschiedene Vitalfunktionen untersucht und direkt ausgewertet. Auf diese Weise kann eine etwaige Komplikation sofort behandelt werden.

U2- Untersuchung (dritter bis zehnten Lebenstag)

Die U2- Untersuchung findet nur wenige Tage nach der Geburt statt. Hier geht es darum, das Kind körperlich noch ein wenig genauer zu untersuchen. Es geht um mögliche angeborene Krankheiten, Stoffwechselstörungen und/oder Mukoviszidose. Danach wird noch ein Neugeborenen Hörtest durchgeführt.

U3-Untersuchung (vierte bis fünfte Lebenswoche)

Wenn das Baby einen Monat alt ist, wird es Zeit für die U3-Untersuchung. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die geistige Entwicklung und die Motorik des Kindes getestet. Danach erfolgt ein Ultraschallbild, um die Knochen und Gelenke zu überprüfen. Zum Schluss werden den Eltern noch Fragen gestellt, die – selbstverständlich – so genau wie möglich beantwortet werden sollten. Am Ende der U3 Untersuchung wird auch der Impfpass für das Kind ausgestellt, der dann zum nächsten Termin mitgenommen werden muss.

U4-Untersuchung (dritter bis vierter Lebensmonat)

Ab der U4-Untersuchung wird in der Regel mit den ersten Impfungen begonnen. Genaue Details hierzu werden immer mit dem behandelnden Arzt besprochen. Natürlich wird das Kind auch bei der U4 Untersuchung noch einmal körperlich untersucht. Zudem werden Eltern nach dem Verhalten des Nachwuchses, zum Beispiel in bestimmten Situationen, befragt.

U5-Untersuchung (sechster bis siebter Lebensmonat)

In der U5-Untersuchung wird besonders auf die geistige Entwicklung des Kindes geachtet. Die Tests, die hier dann durchgeführt werden, beziehen sich vor allem auf die Sinneswahrnehmung.  Anschließend werden die Schutzimpfungen durchgeführt und der „Impfkalender“ besprochen.

U6- Untersuchung (zehnter bis 12. Lebensmonat)

Spätestens dann, wenn das Kind ein Jahr alt ist, wird es Zeit für die U6-Untersuchung. Im Rahmen dieser Untersuchung wird unter anderem das Sehvermögen unter die Lupe genommen. Auch die Beweglichkeit und das Verhalten des Kindes spielen eine wichtige Rolle.

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U7-Untersuchung (21. bis 24. Lebensmonat)

Knapp ein Jahr später erfolgt die U7-Untersuchung. Hierbei standardisierte Tests rund um das Seh- und Hörvermögen durchgeführt. Da nun auch immer mehr Zähne „das Licht der Welt“ erblicken,  werden noch zusätzliche Tipps für die Mundhygiene des Kindes gegeben.

U7a- Untersuchung (drei Jahre)

Für die U7a Untersuchung stellen die Zähne einen wesentlichen Bestandteil dar. Anschließend erfolgen die Standardtests rund um das Sehvermögen und die allgemeine körperliche Gesundheit. Denn: einige Auffälligkeiten zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Daher ist es umso wichtiger, die entsprechenden Untersuchungen regelmäßig zu wiederholen.  

Neu hinzu kommt, dass die sprachliche Entwicklung des Kindes beobachtet und untersucht wird.

U8-Untersuchung (vier Jahre)

Die bisher bekannten „Standardtests“ werden nun auch um die Zahn- und Kieferuntersuchung, sowie Sprachtests, ergänzt. Der Fragekatalog beinhaltet nun auch Fragen zum Sozialverhalten des Kindes. Auch der Umgang mit medialen Geräten wird besprochen.

U9-Untersuchung (fünf Jahre)

Bei der U9 Untersuchung steht vor allem die geistige Entwicklung und das Sozialverhalten des Kindes im Fokus. Zudem möchte der behandelnde Kinderarzt die Persönlichkeit des Kindes besser kennenlernen. Klassische Fragen, die in diesem Zusammenhang gestellt werden sind „An was hast du Freude?“ oder „Vor was hast du Angst?“.

Generell gilt für alle Untersuchungen: Bei etwaigen Auffälligkeiten wird der Arzt/ die Ärztin die notwendigen Schritte einleiten, um eine Entwicklungsstörung zu vermeiden oder genauer zu untersuchen.

Damit eine Therapie auch Wirkung zeigt, ist es notwendig, dass Eltern und Arzt zusammenarbeiten.

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