Home Ratgeber und Wissen für Eltern Elterngeld, Landeserziehungsgeld und Mehrlingsgeburtenprogramm – Förderung von Kind und Eltern in Baden-Württemberg

Elterngeld, Landeserziehungsgeld und Mehrlingsgeburtenprogramm – Förderung von Kind und Eltern in Baden-Württemberg

by Redaktion
elterngeld

Die Geburtenrate in Deutschland ist schon seit Jahren relativ niedrig. Deshalb hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von finanziellen Anreizen geschaffen, die Paaren den Kinderwunsch deutlich erleichtern sollen. Einige dieser Angebote, zum Beispiel das Elterngeld, sind bundesweit gültig, lediglich bei der Administration gibt es von Bundesland zu Bundesland kleine Unterschiede. Speziell in Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus noch weitere Unterstützung für junge Familien, vor allem in Form des Landeserziehungsgeldes sowie des Mehrlingsgeburtenprogramms.

© Pressmaster/Fotolia
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Eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Tatsache, dass die Landesbank Baden-Württemberg (L-Bank) für die Auszahlung der Leistungen zuständig ist. Vergleichbare Förderbanken gibt es zwar auch in anderen Ländern, dort sind diese jedoch vor allem für die Förderung von Start-ups oder die Vergabe von Krediten an Immobilieneigentümer zuständig. In Baden-Württemberg hingegen hat die Landesregierung den Beschluss gefasst, viele Leistungen für junge Familien bei der L-Bank zu bündeln (siehe die Detail-Seite: Elterngeld und Erziehungsgeld der L-Bank).

Elterngeld als Absicherung nach der Geburt

Allgemein erhalten Eltern mit dem Elterngeld direkt im Anschluss an die Geburt eines Kindes die Möglichkeit, ohne größere finanzielle Sorgen in das Leben zu dritt zu starten. Mütter und Väter können durch diese Leistung vorübergehend ganz oder zumindest teilweise darauf verzichten, ihrem Beruf nachzugehen und können sich in Ruhe um die Betreuung des Kindes kümmern.

Wie hoch das Elterngeld genau ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen im Einzelfall ab. Allgemein liegt der Mindestbetrag bei 300 Euro, die Höchstgrenze beträgt 1800 Euro monatlich. Eine genaue Berechnung ist mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums möglich (
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/). Gezahlt wird das Elterngeld für einen Zeitraum von zwölf Monaten, wenn nur einer der beiden Partner seinem Beruf nicht weiter nachgeht. Wenn auch der andere Partner für mindestens zwei Monate pausiert, verlängert sich der Bezugszeitraum sogar auf 14 Monate.

Der Antrag auf das Elterngeld muss schriftlich gestellt werden. Die entsprechenden Formulare finden sich unter anderem auf der Webseite der L-Bank, außerdem können junge Eltern diese bei allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten. Dort können die ausgefüllten Anträge dann auch eingereicht werden, alternativ ist es ebenfalls möglich, diese direkt an die L-Bank zu schicken. Dieser Ablauf unterscheidet sich von anderen Bundesländern; in Bayern etwa ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig, in Rheinland-Pfalz sind es die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise.

Mehr Informationen zum Thema Elterngeld gibt es auch in diesem Video auf Youtube:

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Mehr Informationen

Landeserziehungsgeld als Anschlussleistung

Für Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 30. September 2012 geboren wurden, wird in Baden-Württemberg im Anschluss an das Elterngeld das sogenannte Landeserziehungsgeld gezahlt. Dieses beträgt bis zu 205 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind sogar bis zu 240 Euro. Mittlerweile hat die Landesregierung allerdings beschlossen, dass Eltern, deren Kinder ab dem 1. Oktober 2012 geboren wurden, keinen Anspruch auf Landeserziehungsgeld haben.

Ein Antragsformular mit umfangreichen Hinweisen zu dieser Leistung und mit Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags steht auf der Webseite der L-Bank zum Download bereit. Darüber hinaus finden junge Eltern die Anträge und die Hinweise zum Ausfüllen auch bei allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Mit der Abschaffung des Landeserziehungsgelds schließt sich Baden-Württemberg den meisten anderen Bundesländern an; eine vergleichbare Leistung wird nur in Bayern, Sachsen und Thüringen ausgezahlt.

Infos und Anträge zum Elterngeld in Baden-Württemberg (Screenshot www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383)
Infos und Anträge zum Elterngeld in Baden-Württemberg (Screenshot www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383)

Hilfen für Eltern bei Mehrlingsgeburten

Es kommt nicht besonders oft vor, dass eine Mutter Drillinge oder sogar noch mehr Kinder gleichzeitig zur Welt bringt. Für die Eltern, die davon betroffen sind, bedeutet eine solche Mehrlingsgeburt jedoch nicht nur Freude. Schließlich ist die finanzielle Belastung bei drei oder mehr Babys im Vergleich zu einem Kind enorm.

Seit dem Jahr 2002 zahlt das Land Baden-Württemberg aus diesem Grund den Eltern von Mehrlingen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro pro Kind. Dieser Betrag muss nicht versteuert werden, die Voraussetzung ist lediglich ein Wohnsitz in Baden-Württemberg zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes.

Eine ähnliche Leistung gibt es in Deutschland derzeit sonst nur in Nordrhein-Westfalen, wo der Zuschuss 1000 Euro pro Kind beträgt. Allerdings erhöht sich beim Elterngeld der Betrag, der pro Monat ausgezahlt wird, wenn mindestens Zwillinge zur Welt kommen.

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