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Reform in der Familienpolitik geplant: Elterngeld flexibler, mehr Teilzeit

by Redaktion
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Januar 2021: Der Bundestag hat im Januar 2021 eine Reform des Elterngeldes beschlossen. Auch die Teilzeitarbeit wird reformiert. Beides dient dazu, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Der Zuschuss beim Elterngeld wird für eine sehr kleine Gruppe von Spitzenverdienern gestrichen, um die Reform aufkommensneutral zu finanzieren.

Wichtige Zielsetzungen der Reformen im Überblick

Zu den wichtigsten Zielen beider Reformen gehören:

  • Den Eltern wird die Arbeit in der Vier-Tage-Woche erleichtert.
  • Sie erhalten mehr Unterstützung, wenn sie während ihrer Elternzeit parallel einen Teilzeitjob annehmen.
  • Die besondere Situation der Familien mit einer Frühgeburt wird durch die Reform des Elterngeldes besser berücksichtigt.

Der Bundestag beschloss die Reformen am 29. Januar 2021. Wenn der Bundesrat zustimmt, wird das geänderte Elterngeldgesatz am 1. September 2021 in Kraft treten.

Reformpläne im Detail

Das geänderte Elterngeldgesetz wird die Möglichkeiten von Eltern erweitern, während ihres Elterngeldbezuges den Verdienst aus einem Teilzeitjob mit dem Elterngeld zu kombinieren. Künftig dürfen sie dann 32 statt bisher 30 Wochenstunden arbeiten. Auch beide Partner gemeinsam profitieren von der Aufstockung um zwei Stunden, wenn sie beide in Teilzeit arbeiten.

Sie können diese dann zwischen 24 und 32 Stunden untereinander aufteilen. Bislang liegt dieser Korridor bei 25 bis 30 Stunden pro Woche. Das Ziel der Änderung besteht im Anreiz für Eltern, sich ihre Kinderbetreuung stärker zu teilen. Sollten Eltern Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Kurzarbeitergeld beziehen, verringert sich der Leistungsanspruch nicht.

Antrag auf Elterngeld

Besondere Hilfe für Eltern von Frühchen

Eine Frühgeburt hat gravierende Auswirkungen auf die Familiensituation nicht nur in medizinischer und betreuerischer, sondern auch in planerischer Hinsicht. Immerhin war die Elternzeit für die Zeit nach dem errechneten Geburtstermin eingeplant.

Wenn das Kind nun früher zur Welt kommt, erhalten die Eltern mit der Reform eine um bis zu vier Monate verlängerte Elterngeldzahlung, die wie folgt vom Zeitpunkt der Frühgeburt abhängt:

  • Das Basiselterngeld (300 Euro) verlängert sich um einen Monat auf dann 13 Monate, wenn die Geburt ab sechs Wochen früher stattfand (immer gemessen ab dem errechneten Termin).
  • Bei einer mindestens um acht Wochen verfrühten Geburt erhalten die Eltern 14 Monate lang Basiselterngeld.
  • Bei zwölf Wochen sind es 15 Monate.
  • Bei 16 Wochen wird das Basiselterngeld 16 Monate lang gezahlt.

Grundsätzliches zum Elterngeld

Für werdende Eltern bzw. junge Paare mit Familienplanung, die noch kein Kind haben, wollen wir an dieser Stelle das Elterngeld grundsätzlich erläutern. Es dient der Förderung von Paaren und Alleinerziehenden nach der Geburt. Je nach Verdienst erhalten diese minimal 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat, sodass sie nicht arbeiten müssen. Sie können aber einen Teilzeitjob annehmen (siehe oben).

Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Nettoverdienst der Eltern vor der Geburt. Das sogenannte Basiselterngeld wird 12 Monate ab Geburt gezahlt. Die Eltern können diese 12 Monate untereinander aufteilen und auf 14 Monate verlängern (sogenannte „Partnermonate“), wenn

  • ein Elternteil mindestens zwei Monate der Elternzeit nimmt (es ist hier eigentlich der Vater gemeint, der viel seltener in Elternzeit geht) und
  • der Partner während des Elterngeldbezugs weniger verdient.

Wenn Eltern ihr Elterngeld mit Teilzeitarbeit kombinieren, können sie dadurch die Bezugsdauer verlängern. Alleinerziehende erhalten von vornherein 14 Monate Elterngeld, Hartz-IV-Empfänger müssen es beantragen. Da es als Einkommen behandelt wird, erfolgt eine Anrechnung auf die Hartz-IV-Bezüge. Den deutschen Staat kostete das Elterngeld im Jahr 2020 etwa sieben Milliarden Euro.

Diese sind aus seiner Sicht gut angelegt:

Mit dem Elterngeld können junge Eltern zeitweilig aus dem Beruf ausscheiden, ohne dabei allzu große Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Das ist aktive Familienpolitik, denn die Realisierung eines Kinderwunsches hängt sehr maßgebend von finanziellen Erwägungen ab. Da das Elterngeld hinsichtlich seiner Höhe an das letzte Nettoeinkommen gekoppelt ist, entschließen sich zunehmend mehr Akademiker dazu, eine Familie zu gründen.

Die Quote der kinderlosen Frauen und Paare ist in dieser Schicht besonders hoch. Das Elterngeldgesetz in seiner heutigen Form gilt für Kinder mit Geburtstag ab dem 01.01.2007. Auch vorher gab es schon Erziehungsgeld, das aber nicht so großzügig ausgestaltet war und zum sogenannten „Achterbahneffekt“ führte: Frauen blieben mit dem Neugeborenen daheim und wurden vom Familienvater ökonomisch abhängig. Sie blieben es, bis sie (oft ab dem dritten bis vierten Lebensjahr des Kindes) wieder arbeiten konnten.

Dann kam das nächste Kind, auf der ökonomischen Achterbahn ging es für die Frau wieder bergab. Viele Frauen wollten schon deshalb nur noch höchstens ein Kind in die Welt setzen. Das Elterngeld hat die Geburtenrate in Deutschland seit 2007 tatsächlich von Jahr erhöht, lediglich in den Jahren 2011, 2017 und 2019 gab es Rückgänge. Das Elterngeld entfaltet also eine grundsätzliche Wirkung.

Finanzierung der Reform

Die derzeitige Reform wird durch die Einschränkung des Elterngeldes für höhere Einkommensgruppen finanziert. Hierfür wird die Einkommensgrenze gesenkt, die für den Bezug von Elterngeld maßgebend ist. Bislang (Stand: Anfang 2021) liegt sie bei 500.000 Euro jährlich (beide Eltern zusammen), die Absenkung erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 300.000 Euro. Davon sind nur sehr wenige Eltern betroffen – nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 7.000 Paare oder 0,4 % aller Eltern. Die Grenze für Alleinerziehende ändert sich nicht, sie liegt bei 250.000 Euro.

Reaktionen auf die Reform

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) lobte naturgemäß ihre eigene Reform und bezeichnete sie als wesentlichen Baustein moderner Familienpolitik. Linke und Grüne kritisieren die Anrechnung von Elterngeld auf die Hartz-IV-Bezüge:

Sie bedeute, dass Hartz-IV-Empfänger de facto kein Elterngeld erhalten (es sei denn, sie hätten bis vor kürzester Zeit noch gearbeitet und einen Nettolohn bezogen, der sie zu höherem Elterngeld als Hartz-IV berechtigt). Aus der CDU kommt Lob für die verbesserten Leistungen bei einer Frühgeburt.

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